Im Gesundheitslexikon erhalten Sie ausführliche Informationen und Definitionen zu diversen Stichwörtern rund um Ernährung und Gesundheit.
Urheber dieses Lexikons ist die Reformhaus Fachakademie. Inhaltliche Abweichungen zu den granoVita Produktinformationen sind daher grundsätzlich möglich.
A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W X U Z
Geschmacksverstärker werden vor allem solchen Produkten zugesetzt, denen Wasser entzogen wird, die durch Tiefgefrieren oder durch Erhitzen haltbar gemacht werden und dadurch viel von ihrem Eigengeschmack einbüßen. So wird Glutamat z.B. in Suppen, Gemüse und Fleischgerichten, Wurstwaren und Tiefkühlkost verwendet.
Kennzeichnug von Geschmacksverstärkern:
siehe unter: Zusatzstoffe
Gesundheitliche Bewertung:
Für die in geringen Mengen angewendeten Geschmacksverstärker bestehen nach heutigen Erkenntnissen keine gesundheitlichen Bedenken.
Jedoch gilt für Geschmacksverstärker ähnlich wie für Farb- und Aromastoffe der Hinweis, dass durch sie zwar ein höherer Genusswert erreicht werden kann, dies aber nicht einem höherem Gesundheitswert gleichzusetzen ist. Für Glutamat, Äthylmaltol und Maltol hat die Weltgesundheitsorganisation Tageshöchstmengen empfohlen.
Ein genereller Zusammenhang zwischen dem Auftreten des "China-Restaurant-Syndroms" und dem Verzehr von Glutamat, konnte in neueren internationalen Studien nicht bestätigt werden.
Hierbei kann es bei empfindlichen Personen kurz nach Beginn des Essens zu Taubheitsgefühlen im Nacken, Schwächegefühl und Herzklopfen kommen. Diese Symptome, die nach zwei Stunden wieder verschwinden, sind unter der Bezeichnung "China-Restaurant-Krankheit" bekannt geworden.
Bestimmungen der neuen EG-Richtlinien über Zusatzstoffe:
LiteraturVerbraucherzentralen: Was bedeuten die E-Nummern?
EG-Richtlinien für Zusatzstoffe ("Miscellaneous")
Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W X U Z
Urheber dieses Lexikons ist die Reformhaus Fachakademie. Inhaltliche Abweichungen zu den granoVita Produktinformationen sind daher grundsätzlich möglich.
A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W X U Z
Geschmacksverstärker
Eine Prise Salz zum Kuchenteig verfeinert und verbessert den Geschmack. Dieser allgemein bekannte Kniff beruht auf der geschmacksverstärkenden Wirkung geringer Kochsalzmengen. Eine ähnliche Wirkung entfalten die Geschmacksverstärker. Dabei handelt es sich um Verbindungen, die selbst keinen oder nur geringen Eigengeschmack besitzen. Die wichtigsten Geschmacksverstärker sind 17 Aminosäuren, insbesondere:
- Glutaminsäure (Aminosäure)
- Kalium-, Natriumglutamat
- Maltol, Äthylmaltol
- Guanylat, Inosinat
Geschmacksverstärker werden vor allem solchen Produkten zugesetzt, denen Wasser entzogen wird, die durch Tiefgefrieren oder durch Erhitzen haltbar gemacht werden und dadurch viel von ihrem Eigengeschmack einbüßen. So wird Glutamat z.B. in Suppen, Gemüse und Fleischgerichten, Wurstwaren und Tiefkühlkost verwendet.
Kennzeichnug von Geschmacksverstärkern:
siehe unter: Zusatzstoffe
Gesundheitliche Bewertung:
Für die in geringen Mengen angewendeten Geschmacksverstärker bestehen nach heutigen Erkenntnissen keine gesundheitlichen Bedenken.
Jedoch gilt für Geschmacksverstärker ähnlich wie für Farb- und Aromastoffe der Hinweis, dass durch sie zwar ein höherer Genusswert erreicht werden kann, dies aber nicht einem höherem Gesundheitswert gleichzusetzen ist. Für Glutamat, Äthylmaltol und Maltol hat die Weltgesundheitsorganisation Tageshöchstmengen empfohlen.
Ein genereller Zusammenhang zwischen dem Auftreten des "China-Restaurant-Syndroms" und dem Verzehr von Glutamat, konnte in neueren internationalen Studien nicht bestätigt werden.
Hierbei kann es bei empfindlichen Personen kurz nach Beginn des Essens zu Taubheitsgefühlen im Nacken, Schwächegefühl und Herzklopfen kommen. Diese Symptome, die nach zwei Stunden wieder verschwinden, sind unter der Bezeichnung "China-Restaurant-Krankheit" bekannt geworden.
Bestimmungen der neuen EG-Richtlinien über Zusatzstoffe:
- Die bisher zugelassenen Geschmacksverstärker dürfen auch in Zukunft verwendet werden.
- Die Verwendungszwecke für Maltol (E 636), Äthylmaltol (E 637) und Inosinsäure (E 630) werden eingeschränkt!
- Neu zugelassene Geschmacksverstärker sind:
E 623 Calciumdiglutamat E 624 Monoammoniumglutamat E 625 Magnesiumdiglutamat E 627 Dinatriumguanylat E 628 Dikaliumguanylat E 629 Calciumguanylat E 631 Dinatriuminosinat E 632 Dikaliuminosinat E 633 Calciuminosinat E 634 Calcium-5-ribonucleotid E 635 Dinatrium-5-ribonucleotid
Literatur
Urheber dieses Lexikons ist die Reformhaus Fachakademie. Inhaltliche Abweichungen zu den granoVita Produktinformationen sind daher grundsätzlich möglich.
A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W X U Z
